§ 1 und § 2 der Satzung des DRK
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§ 1 - Selbstverständnis
(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.
§ 2 - Aufgaben
(1) Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
1.
a) Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung
b) Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
c) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
2.
a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
b) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
3. Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
b) Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRK
c) Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
d) Notfallrettung und Krankentransport
e) erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällen
f) Sanitätsdienst
g) Betreuungsdienst
h) Alten- und Krankenpflege
i) Blutspendedienst, einschließlich der Betreuung von Blutspendern
j) Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutz
k) Mitwirkung im Natur- und Umweltschutz
l) Ausbildung der Bevölkerung in erster Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie im Gesundheitsschutz
m) Sozialarbeit, vor allem Sorge für Kinder, Mütter, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen
n) Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vorbeugende Gesundheitspflege
o) Jugendhilfe
p) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
q) Heranführung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, an die Grundsätze des Roten Kreuzes und Förderung des Rotkreuz-Gedankens an den Schulen
r) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die den Zielen des Bayerischen Roten Kreuzes dienen
s) Vertretung gemeinnütziger juristischer Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgaben den Zielen des Roten Kreuzes entsprechen, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.
(2) Das Bayerische Rote Kreuz wirbt für seine Aufgaben und Ziele in der Bevölkerung. Es führt Sammlungen, Lotterien und sonstige Maßnahmen für die Mittelbeschaffung durch und nimmt Spenden entgegen. Dabei ist das Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren.
Satzung zum Download
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Bundessatzung (englisch)
744 KB Bundessatzung (englisch) -
Die vollständige Satzung
249 KB Die vollständige Satzung -
Schiedsordnung
21 KB Schiedsordnung -
Satzung des BRK
744 KB